Maximale Zeltgrößen

Es sind nur handelsübliche Zelte erlaubt, die der Anzahl der Personen angemessen sind und Platz für bis zu 6 Personen bieten. Mannschaftszelte oder Feuerwehrzelte dürfen nur verwendet werden, wenn dadurch weniger Platz benötigt wird als durch handelsübliche Zelte und Pavillons.

Gruppen von bis zu 9 Personen dürfen einen 3m x 3m Pavillon aufstellen. Für Gruppen ab 10 Personen sind zwei 3m x 3m Pavillons erlaubt, und für Gruppen ab 15 Personen sind maximal drei 3m x 3m Pavillons erlaubt.

Es ist nicht gestattet, Konstruktionen wie Bühnen, Hüpfburgen, Fahnenmasten, Aussichtstürme, Trampoline oder vergleichbare Objekte aufzubauen, da sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.