Wer übernimmt die Haftung für Schäden?

Auf dem Festival haftet jeder selbst für die von ihm verursachten Schäden. Und hier noch einmal ausführlich in Juristendeutsch:
Wir haften nicht für Schäden, die im Rahmen von Aufführungen entstehen. Als Veranstalter ist unsere Haftung für eigenes und fremdes Handeln grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten), sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.